Verein

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Anmeldeformular
Beitragsordnung
Die Beitragsordnung der Tanzsportabteilung des Brühler Turnverein 1879 e.V.
ACHTUNG - die in §3 aufgeführte Beitragstabelle ist in dieser Form nicht mehr gültig.
Bitte unsere Angebotsdatei bzw. Anmeldeformular des Brühler Turnverein verwenden.
Anmeldeformular
Dienstleistungsbeitrag
1 Jedes Mitglied hat 5 Std. pro Kalenderjahr Dienste für den Verein zu leisten. Eine Verrechnung mit in vorherigen Jahren geleisteten Diensten und eine Übertragung von geleisteten Diensten ins nächste Kalenderjahr erfolgt nicht. Geleistete Mehrstunden werden nicht erstattet.
2 Dies gilt nicht für
a) Mitglieder, die noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben,
b) Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,
c) inaktive oder Ehrenmitglieder
d) Mitglieder sind im Entrittsquartal dienstleistungsfrei. Für die noch anstehenden Quartale des Eintrittsjahres wird der zu leistende Dienst anteilsmäßig berechnet.
3 Mitglieder, die bis zum 15. Dezember des Kalenderjahres ihren Dienst nicht geleistet haben, haben statt des Dienstleistungsbeitrags für jede nicht geleistete Stunde 8,-- Euro Geldbeitrag zusätzlich zu leisten. Dieser Geldbeitrag wird am 15. Dezember des Jahres fällig.
Verfahren
Der Vorstand hat jedem Mitglied Gelegenheit zu geben, seinen Beitrag gemäß § 4 zu leisten. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Leistung des Dienstes zu einem bestimmten Termin oder auf eine bestimmte Tätigkeit. Die Abrechnung der geleisteten Stunden erfolgt in schriftlicher Form. Die Nachweise sind von einem Vorstandsmitglied oder dem entsprechenden Kreissprecher und dem Mitglied abzuzeichnen.
Arbeitseinsatz der Mitglieder für Ihren Verein
Sehr geehrtes Mitglied,
im 2006 hatten die Mitglieder einen verbindlichen Arbeitseinsatz für TSC-Mitglieder beschlossen. Die Delegiertenversammlung des BTV hat der dafür erforderlichen Änderung des § 4 der BTV-Satzung zugestimmt und der TSC Brühl hat seine Beitragsordnung entsprechend angepasst.
Da das Nachhalten der erforderlichen Arbeitseinsätze sich äußerst aufwendig gestaltete, hat die Abteilungsversammlung am 18.03.2007 entschieden, den Mitgliedern jährlich einen Nachweisschein über die zu leistenden Arbeitseinsätze zuzustellen. Jedes Mitglied erhält die Gelegenheit den Nachweisschein im Laufe des Jahres einzulösen. Wir bitten Sie den jeweiligen Arbeitseinsatz von einem Vorstandsmitglied quittieren zu lassen.
Falls Sie bis zum 28. Februar eines Jahres den Arbeitseinsatz nicht leisten konnten und auch die finanzielle Abgeltung nicht vorgenommen haben, werden wir den (Rest-)Betrag per Bankeinzug einziehen.
Für weitergehende Fragen können Sie jederzeit Frau Monika Keller (Tel: 02233-45336) oder ein anderes Vorstandsmitglied ansprechen. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme und verbleiben
Mit tanzsportlichen Grüßen

